Expertenaustausch

Expertenaustausch

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LEITLINIEN DES PROGRAMMS ZUM AUSTAUSCH VON KATASTROPHENSCHUTZ-EXPERTEN

EXPERTENAUSTAUSCH IN RICHTLINIEN DES KATASTROPHENSCHUTZPROGRAMMS

Einführung

Das Katastrophenschutzverfahren der Union wurde 2001 eingerichtet und fördert die Zusammenarbeit zwischen nationalen Katastrophenschutzbehörden in ganz Europa. Ziel des Mechanismus ist es, die Koordinierung im Bereich des Katastrophenschutzes zu erleichtern, um die Wirksamkeit des Systems zur Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen in Europa und anderswo zu verbessern.

Das Programm „Austausch von Experten im Katastrophenschutz“ ermöglicht es Katastrophenschutzexperten, durch Austausche in anderen EU-Mitgliedstaaten und UCPM-Teilnehmerstaaten Erfahrungen und Wissen zu sammeln. Ein Austausch kann auch für Katastrophenschutzexperten aus bestimmten anderen Ländern stattfinden.

Durch den Austausch können Experten aus erster Hand sehen, wie verschiedene nationale Systeme funktionieren. sich mit den verwendeten Techniken vertraut machen; die Vorgehensweisen anderer Rettungsdienste untersuchen; und, falls erforderlich, Kurse zu besuchen oder anzubieten, die spezifische Fachkenntnisse erfordern, die in ihrem Heimatland nicht verfügbar sind.

Das Programm wird von der Europäischen Union finanziert und von CN APELL-RO (APELL National Center for Disaster Management Foundation) im Konsortium mit IGSU (Generalinspektion für Notfallsituationen) umgesetzt.

 

1.  AUSWAHLKRITERIUM
1.1. Teilnehmende Länder

Das Programm „Expertenaustausch“ steht professionellen Experten aus verschiedenen Organisationen, Regierungsabteilungen, Rettungsdiensten und wissenschaftlichen Instituten offen, die eine anerkannte Rolle im Katastrophenschutz, im Katastrophenmanagement und bei Umweltnotfällen spielen. Das Expertenaustauschprogramm ist ein Instrument, um auf Wissens- und Erfahrungslücken und -bedürfnisse in EU-Mitgliedstaaten und UCPM-Teilnehmerstaaten zu reagieren.

Das Expertenaustauschprogramm steht auch folgenden förderfähigen Drittländern offen:

Potenzielle EU-Kandidatenländer: Kosovo2 und Georgien;

Länder der östlichen Nachbarschaft: Armenien, Aserbaidschan (Weißrussland3);

Länder der südlichen Nachbarschaft: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina und Tunesien.

1.2 Austausch

Ein Austausch wäre in der Regel ein Studienbesuch in einem Gastland und einer Gastorganisation, um die betrieblichen Strukturen zu beobachten, verschiedene Techniken zu erlernen und die Vorgehensweisen anderer Rettungsdienste zu studieren, könnte aber auch die Anwesenheit oder Schulung umfassen, um Fachwissen zu erwerben, das in Ihrem Land nicht verfügbar ist Land.

Der Expertenaustausch kann einzeln oder in einer kleinen Gruppe erfolgen. Die maximale Anzahl von Experten pro Gruppe beträgt 10 für Austausche mit Beteiligung von Experten aus mehreren förderfähigen Ländern. Die Dauer des Austauschs kann von mindestens einigen Tagen (drei bis fünf Tage) bis zu drei Monaten variieren. Die typische Dauer beträgt in der Regel bis zu fünf Tage (einschließlich Reise). Der tatsächliche Zeitraum und die Dauer eines Austauschs hängen von der Art des vorgeschlagenen Austauschs und den Ressourcen ab, die der jeweiligen Gastorganisation zur Verfügung stehen. Bei langfristigen Austauschen handelt es sich um Austausche, die länger als einen Monat dauern.

Das Programm zum Expertenaustausch steht professionellen Experten verschiedener Organisationen, Regierungsbehörden, Rettungsdiensten und wissenschaftlichen Instituten offen, die eine anerkannte Rolle im Katastrophenschutz, im Katastrophenmanagement und bei Umweltnotfällen spielen. Teilnahmeberechtigt sind Austausche mit dem ERCC. Experten können ein bestimmtes Zentrum wegen seines Fachwissens aufsuchen oder mehrere Zentren/Abteilungen/Dienste in einem Land oder mehreren Ländern besuchen.

Die alleinige Teilnahme an Workshops, Seminaren, Konferenzen in EU-Mitgliedstaaten, UCPM-Teilnehmerstaaten oder Drittländern fällt nicht in den Geltungsbereich des Expertenaustauschprogramms.

1.3. Zielgruppen zur Teilnahme

Es wird erwartet, dass sich die folgenden Kategorien von Experten oder Personal bewerben:

  • Experten, die im Rahmen des UCPM eingesetzt werden können;
  • Experten im Bereich CBRN(E), Waldbrandbekämpfung, Überschwemmung, Suche und Rettung;
  • Medizinische Gutachter (einschließlich psychologischer Nachsorge);
  • Technische Experten;
  • Umweltexperten;
  • Experten, die in den Bereichen Prävention und Vorsorge tätig sind;
  • Experten, die in der Katastrophenrisikobewertung tätig sind;
  • Experten, die an der Politikgestaltung zum Katastrophenmanagement beteiligt sind;
  • Experten aus Ausbildungszentren im Bereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenmanagement;
  • Experten, die als Ersthelfer tätig sind, auch in der humanitären Hilfe;
  • Mitglieder der Module ORC und TAST;
  • Mitglieder von Modulen und ORC und TAST, die ihre Zertifizierung für den Europäischen Katastrophenschutzpool oder rescEU absolvieren oder die Zertifizierung für die INSARAG External Re-classification (IER) oder die Klassifizierung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erneut durchführen;
  • Nationale Kontakt-/Anlaufstellen für den Katastrophenschutz;
  • Nationale Schulungskoordinatoren (NTCs);
  • Personal, das in Einsatzzentralen arbeitet (Leitung und Personal, das für die Entgegennahme und Bearbeitung von Notrufen verantwortlich ist);
  • Lehrpersonal nationaler oder regionaler Katastrophenschutz- und/oder Feuerwehrschulen und -akademien;
  • Erfahrene Freiwillige im Bereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenmanagement.

 

1.4. Wichtige Überlegungen
  • Besondere Maßnahmen im Falle von COVID oder einer ähnlichen Gesundheitskrise – Sicherheitsmaßnahmen werden von der Gastorganisation abhängig von der nationalen Situation getroffen und müssen während der gesamten Dauer des Austauschs strikt befolgt werden. Die mit der sicheren Durchführung des Austauschs verbundenen Kosten werden der Gastorganisation vom Konsortium erstattet.
  • Der Experte muss über angemessene Englischkenntnisse oder die Sprache des Gastlandes verfügen, um die Wirksamkeit des Austauschs zu optimieren.
  • Männern und Frauen werden gleiche Chancen geboten.
  • Besondere Bedürfnisse von Experten mit Behinderungen werden berücksichtigt und mögliche zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Reise und Transport sowie Unterkunft abgedeckt.
2. BEWERBUNGSVERFAHREN
  • Jeder Kandidat für einen Austausch muss das Online-Bewerbungsformular auf der Website Exchangeofexperts.eu individuell ausfüllen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor dem Einreichen des Antrags an Ihren nationalen Ausbildungskoordinator zu wenden. Bitte beachten Sie die Liste der NTCs unter https://www2.exchangeofexperts.eu/programme-guidelines/.
  • Für die Registrierung auf der EoE-Plattform und den Zugriff auf das Konto ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich.
  • Die Bewerbung sollte eine klare und fokussierte Motivationsaussage enthalten. Das Motivationsschreiben sollte eine Auflistung der Themenbereiche enthalten, die im Austausch behandelt werden sollen.
  • Die erwarteten Ergebnisse und der Nutzen für die Gastorganisation müssen definiert werden.
  • Dem Antrag sollte ein Vorschlag für weitere Schritte beigefügt werden, die auf nationaler Ebene durchgeführt werden, um die im Austausch gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen zu verbreiten/veröffentlichen.
  • Die Gründe für die Wahl eines bestimmten Landes oder einer bestimmten Organisation sollten eng mit dem Ziel des Austauschs verknüpft sein.
  • Das Programmteam unterstützt bei Bedarf bei der Auswahl einer Gastorganisation für den Experten und/oder unterstützt eine Gastorganisation bei der Auswahl von Experten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich vorab mit Ihren bevorzugten Gastorganisationen/Experten in Verbindung zu setzen.
  • Gemeinsam mit der gastgebenden Organisation entwickeln die Experten eine Agenda und einen geeigneten Zeitrahmen für den Austausch.
  • Vor dem Absenden des Antrags kann der Experte den Inhalt bearbeiten und den Fortschritt speichern, bevor er sich von der EoE-Plattform abmeldet.
  • Vor dem Absenden der Bewerbung werden Sie gebeten, die Richtigkeit aller im Formular gemachten Angaben zu bestätigen, den Bedingungen aus den Programmrichtlinien zuzustimmen, über entsprechende Sprachkenntnisse zu verfügen und Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erteilen wie in der Datenschutzerklärung des Programms erläutert.
  • Nach Einreichung des Antrags erhalten der Experte und der National Training Coordinator (NTC) den Antrag im PDF-Format per E-Mail. NTC wird den Antrag validieren bzw. um Klarstellungen bitten oder ihn ablehnen. In diesem Fall muss der Sachverständige den Antrag aktualisieren/ändern und erneut einreichen (der Antrag wird als neu markiert). Im Falle einer Ablehnung erfolgt eine Begründung.
  • Das Programmteam überprüft die Eignung des Austauschs und sendet den Vorschlag, bestehend aus dem/den NTC-validierten Antrag(en) und dem Entwurf der Tagesordnung, zur Prüfung und Genehmigung an die Europäische Kommission (der Antrag wird als „in Prüfung“ markiert).
  • Die Europäische Kommission kann den Antrag genehmigen, um Klarstellungen bitten oder ihn ablehnen. Falls weitere Details erforderlich sind, wird der Antrag als neu markiert und die Verfahrensschritte erneut durchgeführt.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten der Experte, das NTC- und das EoE-Programmteam per E-Mail den aktualisierten Antrag im PDF-Format.
  • Für Gastorganisationen erfolgt die Registrierung und Einreichung des Bewerbungsformulars nach dem gleichen Verfahren wie für Experten.
  • Darüber hinaus ist der Gastgeber dafür verantwortlich, die Tagesordnung zu entwerfen. Eine Vorlage einer Tagesordnung ist auf der EoE-Plattform verfügbar. Nach dem Ausfüllen erhält der Gastgeber per E-Mail eine PDF-Kopie der Tagesordnung.
  • Mit denselben Zugangsdaten greift der Experte auf das Konto auf der EoE-Plattform zu und füllt nach Abschluss des Austauschs das Bewertungs- und Erfahrungsberichtsformular aus.
3. PLATZIERUNGSVERFAHREN

Nach der Genehmigung des Austauschs durch die Europäische Kommission benachrichtigt das Programmteam alle Parteien und beginnt mit der logistischen Organisation des Austauschs. Der Austausch kommt in Betracht, wenn eine Organisation zugestimmt hat, den/die Kandidaten aufzunehmen.

Bitte beachten Sie: Ein Austausch kann nur mit Zustimmung der Europäischen Kommission eingeleitet werden. Es liegt in der Verantwortung der Experten, für die Teilnahme am Austausch das Einverständnis ihres Arbeitgebers/ihrer Beschäftigungsorganisation/Institution einzuholen. Als bewährte Praxis wird eine vorläufige Korrespondenz zwischen dem Gastgeber und den zugelassenen Experten empfohlen, um die Erwartungen und sonstigen Bedenken für einen fruchtbaren Austausch vorab zu klären.

Den Kandidaten werden Informationen gegeben über:

  • Das Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM) und die Rolle des Expertenaustauschprogramms innerhalb des UCPM
    Verantwortlichkeiten und Anforderungen der Börse (Dokumentation, Finanzangelegenheiten).
4.  LOGISTISCHE ORGANISATION DES AUSTAUSCHES
4.1. Reise- und Unterkunftsvereinbarungen

Alle für den Austausch relevanten Reiseunterlagen und Informationen werden rechtzeitig vor dem Austausch verschickt.

Hin-/Rückreise und Transfers

  • Das Programmteam reserviert und kauft die erforderlichen Hin- und Rückflugtickets und/oder Bahntickets.
  • Bei einer Anreise mit dem Auto werden die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 1. Klasse für dieselbe Fahrt und am selben Tag erstattet.
  • Der Transfer von Experten vom Flughafen oder Bahnhof im Ankunftsland zum Unterkunfts-/Austauschort und zurück ist durch das Programm abgedeckt. Dies erfolgt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (wenn diese nicht verfügbar sind, können Taxis in Betracht gezogen werden). Der Transfer kann von der Gastorganisation organisiert werden. In diesem Fall kann das Programm auf Anfrage die Transferkosten erstatten.
  • Andere für die Aktivität erforderliche tägliche Transfers, wie z. B. Ausflüge ins Landesinnere, um bestimmte Orte/Institutionen zu besuchen, sind nicht durch das Programm abgedeckt und die Gastorganisation wird gebeten, diesbezüglich entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
  • Das Programmteam wird keine Vorkehrungen zum/vom Flughafen/Bahnhof im Abflugland treffen. Die Kosten für örtliche Vorkehrungen im Abflugland können nicht durch das Programm übernommen werden.

Unterkunft und Verpflegung

  • Basierend auf dem Vorschlag des Gastgebers wird das Programmteam die notwendigen Unterkünfte für die Dauer des Austauschs auswählen, buchen und beschaffen5.
  • Die Gastorganisation wird gebeten, das Programmteam dabei zu unterstützen, geeignete Vorkehrungen für die Unterbringung der Experten zu treffen, die durch das Programm abgedeckt werden
  • In Fällen, in denen es dem Programmteam nicht möglich ist, bestimmte Ausgaben im Gastland (z. B. Mahlzeiten, Bus-/Bahntickets usw.) im Voraus zu bezahlen, müssen die Experten diese Kosten möglicherweise selbst innerhalb einer in mitgeteilten Budgetgrenze decken Der Betrag wird vom Programmteam im Voraus erstattet und nach Ende des Austauschs auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Vorlage der Rechnungen und der Berichtsdokumente der Aktivität zurückerstattet.

Bitte beachten Sie, dass das Programmteam ab dem Datum des Erhalts der Genehmigung des Austauschs durch die Kommission ausreichend Zeit benötigt, um die genannten Vorkehrungen zu treffen (mindestens 2 Monate).

4.2. Unvorhergesehene Ereignisse und Stornierungen

Sollte ein Experte an der Teilnahme an einem organisierten Austausch verhindert sein, liegt es in der Verantwortung des Experten:

  • Informieren Sie das Programmteam umgehend per Telefon oder E-Mail.
  • Senden Sie für jede Absage eine schriftliche Begründung an das Programmteam (eine Erklärung des Vorgesetzten/Nationalen Schulungskoordinators/eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Experten). Diese ist obligatorisch und wird zur Überprüfung an die Europäische Kommission weitergeleitet.

Bitte beachten Sie: Bei ungenügend begründeter Absage oder unverschuldetem Fehlen verlangt das Fachaustauschprogramm eine Kostenerstattung. In diesem Fall könnte es folgende Möglichkeiten geben:

  • dem Experten oder der Expertenorganisation nicht erstattungsfähige Ausgaben in Rechnung stellen, die im Namen des stornierenden Experten aus dem Budget des EoE-Programms bezahlt wurden;
  • Vorbehaltlich zeitlicher und finanzieller Einschränkungen stellt die entsendende Institution/Organisation des Experten einen Ersatz bereit, um sicherzustellen, dass der Austausch stattfinden kann, indem sie die Kosten für den Ersatz aus eigenen Mitteln übernimmt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung durch das EoE-Programm für den Stornoexperten.

Der Ersatzexperte muss das Online-Antragsformular ausfüllen und das Genehmigungsverfahren befolgen.

5.  AUSTAUSCHUNGSVERFAHREN FÜR DEN AUSTAUSCH
Bewertung Experten müssen nach dem Austausch ein Bewertungsformular ausfüllen. Die Bewertung muss vom Experten innerhalb einer Woche nach Abschluss des Austauschs mithilfe des Expertenbewertungsformulars auf der Website abgeschlossen werden. Die Evaluierung ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Zertifikats und dient als Grundlage für die Qualitätsbeurteilung der Börse.
Anwesenheitsliste Als Nachweis der Teilnahme an einem Austausch führt die Gastorganisation eine Teilnehmerliste. Die Anwesenheitsliste muss während des Austauschs ausgefüllt und von allen ausgetauschten Experten und der Gastorganisation unterzeichnet werden. Die Gastorganisation muss die Teilnehmerliste innerhalb einer Woche nach Ende des Austauschs an das Programmteam senden.
Erfahrungsberichte Das Programm zum Austausch von Experten verlangt von den Teilnehmern (Experten und Gastland), dass sie innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss des Austauschs einen Bericht erstellen (eine Vorlage wird im Voraus bereitgestellt). In diesem Bericht sollten die durchgeführten Aktivitäten, die gewonnenen Erkenntnisse, die erzielten Ergebnisse und die Vorteile des Austauschs beschrieben werden. Im Falle eines Gruppenaustauschs müssen die Experten derselben Organisation einen gemeinsamen Erfahrungsbericht erstellen. Die Experten und der Gastgeber müssen die Vorlage des Erfahrungsberichts ausfüllen und vom National Training Coordinator (NTC) genehmigt werden. Die Genehmigung der Berichtsdokumente durch die Kommission ist der letzte Schritt für einen erfolgreichen Abschluss des Austauschs.
Zertifikat Nach erfolgreichem Abschluss des Austauschs erhalten die Experten und Gastorganisationen ein Zertifikat über die Teilnahme am Expertenaustauschprogramm. Ein Zertifikat wird ausgestellt, wenn alle relevanten Austauschdokumente dem Programmteam vorgelegt und von diesem validiert wurden (Anwesenheitsliste, Bewertungsformular, vom NTC bestätigter Erfahrungsbericht usw.). Es wird ein Online-Zertifikat für die Experten und den Gastgeber erstellt, auf das die Teilnehmer über ihre Konten zugreifen können.
6.  FINANZIELLE VEREINBARUNGEN

Das Programm „Austausch von Experten im Katastrophenschutz“ wird von der Europäischen Union finanziert. Die förderfähigen Ausgaben werden gemäß den EU-Vorschriften aus dem Programmhaushalt finanziert.

7.  HAFTUNG UND VERSICHERUNG
  • Während der Austauschaktivitäten ist die Gastorganisation für die allgemeine Sicherheit verantwortlich. Die am Programm teilnehmenden Experten sind jedoch selbst für ihre Sicherheit und ihren Versicherungsschutz (z. B. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) verantwortlich. Dabei müssen die Experten über eine für die Dauer des Austausches gültige Krankenversicherung verfügen, sofern sie nicht bei der Entsendeorganisation versichert sind und keine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen.
  • Der CN APELL-RO haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner Mitglieder (Mitglieder im Sinne der Mitarbeiter des Programmteams) beruhen. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gelten weiterhin die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
  • Wird im Zuge eines Tauschs ein privates Kraftfahrzeug oder ein Mietwagen genutzt, haften weder die Europäische Kommission noch die CN APELL-RO für Schäden am Fahrzeug, Fahrer oder Dritten.
  • Bei der Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs oder Mietfahrzeugs muss der Fahrer/Eigentümer im Besitz eines gültigen Führerscheins und einer Versicherung sein, die sämtliche zivilrechtliche Haftung abdeckt.

 

CN APELL-RO

info@exchangeofexperts.eu

Anmerkungen:

1 Von Experten aus förderfähigen Drittländern wird grundsätzlich erwartet, dass sie ihre Kollegen in EU-Mitgliedstaaten und UCPM-Teilnehmerstaaten besuchen, um Kenntnisse und Erfahrungen mit den zuständigen Katastrophenschutzbehörden zu sammeln. In Ausnahmefällen und bei hinreichender Begründung kann der Austausch jedoch in berechtigten Drittländern stattfinden.

2 Diese Benennung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

3 Aufgrund der Beteiligung Weißrusslands an der unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine wurde die Beteiligung Weißrusslands ausgesetzt.

4 In Ausnahmefällen kann eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden, wenn dies für die erfolgreiche Durchführung des Austausches erforderlich ist

5 In der Regel handelt es sich um ein Standard-Einzelzimmer mit Frühstück. Wann immer möglich, wird eine Halbpension (Frühstück und Abendessen) in der Unterkunft, in der der Experte wohnt, vereinbart.