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Wer kann teilnehmen?
Das EU Expertenaustauschprogramm wendet sich an alle Institutionen und Organisationen im Bevölkerungsschutz, die
- in den EU Mitgliedsstaaten, den EWR Ländern und dem Bewerberland Kroatien angesiedelt sind
- als Regierungs- oder Nichtregierungsorganisation auf administrativer, operativer oder wissenschaftlicher Ebene arbeiten und
- in Bereichen wie Einsatzkoordinierung und Krisenmanagement, Technik, Kontingenz- und Notfallplanung, Notrufmanagement, Meeresverschmutzung (Küste) und Ausbildung im Katastrophenschutz aktiv sind.
Da das EU Expertenaustauschprogramm ein Bestandteil des EU Gemeinschaftsverfahrens ist, werden Experten besonders berücksichtigt, wenn sie eine der folgenden Funktionen einnehmen, beispielsweise als:
(stellvertretender) Einsatzleiter, Liaison Officer, technischer Experte, Erkundungsexperte, Koordinator (und Mitglieder von Koordinationsteams), Kompetenzträger der nationalen Kontaktstellen
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