Das EU Gemeinschaftsverfahren im Bevölkerungsschutz
Um die schnelle und effiziente Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Katastrophenschutzorganisationen zu gewährleisten, hat der Rat der Europäischen Union
am 23. Oktober 2001 die Entwicklung eines grenzüberschreitenden europäischen Hilfeleistungssystem beschlossen: Das so genannte „Gemeinschaftsverfahren zur Förderung
einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen“ innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, kurz das EU Gemeinschaftsverfahren. Es ist seit 2002 in Kraft und hat sich bereits bei einer Vielzahl von Katastrophen innerhalb und außerhalb der EU bewährt.
Zum EU Gemeinschaftsverfahren gehört auch das EU Expertenaustauschprogramm.
Es dient dazu, die Kompetenz der EU in Katastrophenfällen zu verbessern und die Effektivität
gemeinsamer Einsätze zu steigern.
Mehr zum Europäischen Gemeinschaftsverfahren.
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